7. In der Stellungnahme vom 27. März 2020 beantragte das BVU, Abteilung Tiefbau, Sektion Landerwerb, der Rechtserwerb sei gemäss Entwurf des Enteignungsvertrags vom 11. November 2019 mit einer Gesamtentschädigung von ca. CHF 12'511.00 zu genehmigen. Eventualiter sei die Sichtzonenfläche von 1'205 m2 zum Verkehrswert durch den Gesuchsteller (Kanton) zu übernehmen. 8. Mit Eingabe vom 12. Mai 2020 hielt A. an seinen Anträgen fest. Das BVU reichte keine weitere Stellungnahme ein. 9. Am 28. April 2021 führte das SKE eine weitere Augenscheinverhandlung vor Ort durch.