7. Die Verkehrswertminderung durch den Strassenausbau ist mit Fr. 12'000.-- zu entschädigen. 8. Evtl. sind die Auswirkungen des Strassenbauprojektes auf meine Grundstücke und meinen Betrieb durch einen unabhängigen Gutachter zu beurteilen. 9. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons. -5-