2. Der Rechtserwerb sei gemäss beiliegendem Vertragsentwurf vom 03.09.2019 zu genehmigen (Grundlage bildet der Zu- und Enteignungsvertrag vom 13.12.2018 mit den folgenden Anpassungen gemäss nachfolgender Stellungnahme): - Reduktion der Abtretungsfläche von Parzelle ddd auf netto 73 m2. - Reduktion der Entschädigung für die erwähnte Abtretungsfläche auf CHF 2'920.00. 3. Eventualiter sei die Entschädigung für die Abtretungsfläche von Parzelle ddd auf CHF 5'640.00 zu reduzieren. 4. Das Gesuch um vorzeitige Besitzeinweisung sei zu genehmigen.