Die Abtretungsfläche beim Wohnhaus Nr. ggg ist entsprechend Plan zu reduzieren. 5. Die Fläche auf dem Grundstück Nr. bbb in der Sichtzone ist auf die Flächenmasse gemäss Plan 13.02.2019 anzupassen und mit Fr. 40'070.-- zu entschädigen. 6. Falls die Abtretungsfläche beim Wohnhaus Nr. ggg nicht gemäss Antrag reduziert wird und die Fläche in der Sichtzone auf Grundstück Nr. bbb nicht gemäss Antrag angepasst wird, bestreite ich, dass die Voraussetzungen für die Enteignung erfüllt sind. Die Entschädigung für die Sichtzone ist dann entsprechend der zu enteignenden Fläche anzupassen.