4.5. Der Beschwerdeführer teilte dem Handelsgericht mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 die Position seiner Klientin im Rahmen der aussergerichtlichen Vergleichsbemühungen mit. Gleichzeitig erklärte er, dass die Gegenpartei die entsprechenden Vorschläge abgelehnt habe, womit er implizit zu wesentlichen Teilen auch ihre Position preisgab. Das Verhalten der Gegenpartei rügte er zudem mit deutlichen Worten ("Der Klägerin fehlt jedes Verständnis"; "Hierfür ist kein sachlicher Grund erkennbar"; "Unter keinem sachlichen Gesichtspunkt mehr nachvollziehbar"; "[…] konnte bei der - 10 -