Ausweislich der Akten wurde die Löschung des Codes 178 dabei nicht beantragt, womit dessen Gültigkeit von der Annullierung des Fahrzeugausweises unberührt blieb. Wie der Rechnung der F. AG. vom 25. Oktober 2019 an die Beschwerdeführerin entnommen werden kann, gab erstere die Freigabe für die Löschung des Codes 178 erst im Zeitpunkt der Rechnungstellung an die (vormals bloss als Fahrzeuglieferantin agierende) Beschwerdeführerin, d.h. am Folgetag nach der Annullierung des Fahrzeugausweises, beim StVA in Auftrag. Durch diese – im System der CLS-ZEK am 25. Oktober 2019 um 10.16 Uhr registrierte -8-