2.4. Sowohl für den Eintrag als auch für eine allfällige Löschung des Codes 178 erhebt das StVA eine Gebühr. Diese wird praxisgemäss dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt (Wegleitung, Ziff. 7) und beträgt im Kanton Aargau zwischen Fr. 10.00 und Fr. 50.00 (§ 8 Abs. 1 lit. i der Verordnung über die Steuern, Abgaben und Gebühren im Strassenverkehr vom 5. November 1984 [nachfolgend: Gebührenverordnung; SAR 755.111]).