einem zweiten Schritt durch die Zulassungsbehörden effektiv in Kraft gesetzt. In Abweichung vom geschilderten Verfahren besteht zudem die Möglichkeit, dass sog. Dritte (d.h. bei der ZEK nicht akkreditierte Berechtigte) den Antrag auf Eintrag, Modifikation bzw. Löschung des Codes 178 mittels amtlichen Formulars in Papierform nicht bei der CLS-ZEK, sondern direkt bei der Zulassungsbehörde stellen, worauf diese die entsprechende Anpassung im Namen des Antragsstellers in der Clearingstelle vermerkt (zum Ganzen: Wegleitung für Kunden zur Verfügung "178 Halterwechsel verboten" ["Code 178]" der Vereinigung der Strassenverkehrsämter [asa], vom Mai 2013 [nachfolgend: