Soll ein Code 178 in einem Fahrzeugausweis eingetragen werden, haben die Berechtigten (Garagen, Leasinggesellschaften etc.) dies folglich bei der CLS-ZEK (elektronisch) zu beantragen. Diese Information steht den kantonalen Zulassungsbehörden in der Folge unmittelbar zur Verfügung und wird von letzteren weiter in die Fahrzeugdatenbank des Bundes (sog. IVZ-Fahrzeuge; vgl. Art. 2 lit. a der Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung [IVZ] vom 30. November 2018 [IVZV; SR 741.58]) übertragen, wodurch der Eintrag in Kraft gesetzt wird (Art. 80 Abs. 4 VZV). Gleiches gilt für Mutationen und Löschungen: Auch diese werden von den Berechtigten via CLS-ZEK initialisiert, aber erst in