3. Mit E-Mail vom 4. Januar 2020 (Vorakten Beilage [VB] 4) beschwerte sich B., Verwaltungsratspräsident der Beschwerdeführerin, beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (StVA) über in Rechnung gestellte Gebühren von Fr. 22.00 für die Position "Löschung Verfügung 178" (vgl. auch VB 10). Es folgte ein umfangreicher Schriftenwechsel per E-Mail zwischen B. und dem StVA (VB 4). -3- 4. Am 12. Februar 2020 wurde der Beschwerdeführerin eine neue Bewilligung für Kollektivfahrzeugausweise (Händlerschilder) erteilt und mit Fr. 200.00 in Rechnung gestellt.