2.2. In Zusammenhang mit der Auflösung des besagten Leasingvertrages stellte die Leasinggesellschaft F. AG. der als Fahrzeuglieferantin agierenden E. AG. (richtig: A. AG bzw. Beschwerdeführerin) am 25. Oktober 2019 zwecks Belastung des Auflösungspreises eine Rechnung über Fr. 37'112.95 (Beschwerdebeilage [BB] 3). Auf dieser Rechnung war folgender Hinweis vermerkt: Wir haben die Freigabe für die Löschung des Codes 178 "Halterwechsel verboten" mit dieser Rechnung beim Strassenverkehrsamt in Auftrag gegeben. Sie können den Code 178 beim Strassenverkehrsamt ab sofort austragen lassen.