5. Gestützt auf § 37 Abs. 3 lit. b EG ZGB werden in Verfahren betreffend fürsorgerische Unterbringung keine Gerichtskosten erhoben. Eine Parteientschädigung fällt ausser Betracht. Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. Auf die Eingabe wird nicht eingetreten. 2. Die Eingabe wird an das Familiengericht Kulm zur umgehenden Prüfung als Gefährdungsmeldung überwiesen. 3. Das Verfahren ist kostenlos. 4. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführerin B. das Familiengericht Kulm (inkl. Eingabe vom 6. Februar 2021) Mitteilung an: das Alterszentrum C. Beschwerde in Zivilsachen