Ihre Eingabe ist daher dem zuständigen Familiengericht Kulm zur Behandlung als Gefährdungsmeldung zu überweisen. Mit Blick auf das offenbar bis Ende Februar 2021 begrenzte Einverständnis von B. zum freiwilligen Verbleib im Altersheim wird das Familiengericht in der Folge auch unter Berücksichtigung der Belastung der Ehefrau zu prüfen haben, welche Massnahmen getroffen werden müssen, insbesondere ob die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung im Altersheim angezeigt ist. -4-