Der Streitwert liegt knapp in der oberen Hälfte des vorgegebenen Streitwertrahmens. Die Schwierigkeit des Falles war mittel, der mutmassliche Aufwand der Rechtsvertreter höchstens durchschnittlich. Insgesamt erscheint es sachgerecht, die vollen Parteikosten der Beschwerdegegnerin und des Gemeinderats auf einen Gesamtbetrag von je Fr. 8'000.00 festzusetzen.