Das Bewusstsein für die Wichtigkeit dessen, dass Bauten verschiedenen Typs möglichst authentisch wirken und sich nicht an andere Bautypen anlehnen bzw. diese nachahmen sollten, dürfte auch erst seit Erlass der Spezialbauvorschriften Anfang der 1990er-Jahre noch einmal gewachsen sein. Die vom Verwaltungsgericht beim Altstadt-Rundgang anlässlich des Augenscheins vom 2. Dezember 2022 besichtigten ehemaligen Scheunen mit Sprossenfenstern, die 1980 und 1990 eingebaut wurden (Protokoll, S. 12 f.), eignen sich von daher nicht unbedingt als Vorbild für eine gute, das Ortsbild nach heutigen Vorstellungen optimal wahrende Gestaltung