Andererseits ist hier auch von ausserordentlichen Verhältnissen auszugehen, indem sich das tradierte Altstadtbild beim Bautyp Scheune anders als bei typischen Altstadt-Wohnhäusern mit hochrechteckigen, schmalen Fenstern ohne Sprossen besser erhalten lässt als mit einer unsachgemässen Anlehnung an die nach spätgotischem Vorbild ausgestalteten, einem bestimmten Muster folgenden und mit Sprossen versehenen Fenster von Wohnhäusern (vgl. dazu auch Vorakten, act. 144, Re- gister-Nr. 3, Beilage 1 zur Stellungnahme der Bauherrschaft vom 6. Oktober 2020 zur Einwendung des Beschwerdeführers, S. 3, Beispiele O.- Gasse 16 und 14a).