Fachperson erachtet es sodann als richtig, dass der Westfassade keine neue, zu starke Ordnung mit wohnbauartigen (Sprossen-)Fenstern aufgezwungen werde (Protokoll, S. 5), auch wenn die bestehenden drei Fenster alternativ mit Sprossen ausgestaltet werden könnten, um eine frühere temporäre Wohnnutzung in diesem Teil der Scheune gestalterisch abzubilden. Weil aber an dieser westlichen Giebelfassade schon relativ viel los sei, wäre es der Gesamtwirkung nicht unbedingt dienlich, die drei bestehenden Fenster mit Sprossen zu versehen. An den neuen sechs Öffnungen seien Sprossenfenster ohnehin abzulehnen (Protokoll, S. 7 und 9).