Scheunen verfügten dagegen üblicherweise nicht über Fenster, sondern zweckgebundene Öffnungen in der Fassade wie Tore, Lüftungsschlitze oder Öffnungen auf den Heuboden. Diese Öffnungen würden in der Anordnung und Proportionierung keinem gestalterischen Muster unterliegen. Setze man sich zum Ziel, dass der Bautyp Scheune auch nach dem Umbau zu Wohnraum weiterhin ablesbar bleiben solle, was aus ortsbaulicher Sicht zu begrüssen sei, dränge es sich auf, auf Sprossen an den Fenstern zu verzichten (Protokoll, S. 4). Die kantonale - 20 -