Vergleichbar äusserten sich die Vertreter der Stadt C. und die kantonale Fachperson Ortsbild beim vom Verwaltungsgericht am 2. Dezember 2022 durchgeführten Augenschein vor Ort, wo vom Leiter Baubewilligungen des Stadtbauamts zu Protokoll gegeben wurde, dass die Stadt seit Anfang der 1990er-Jahre die Praxis entwickelt habe und verfolge, zu Wohnraum umzubauende Scheunen ohne Sprossenfenster zu bewilligen, um den Charakter als Scheune zu bewahren bzw. ablesbar und erkennbar zu erhalten, was auf den Einfluss der jeweiligen Vertreter der kantonalen Denkmalpflege mit Sitz in der Baukommission (vormaliger Fachausschuss Altstadt) zurückzuführen sei (Protokoll der Verhandlung vor Verwaltungs-