Bei den westseitigen Kehlgewändefenstern wäre – bezugnehmend auf die Veränderungsgeschichte des Gebäudes – eine Gestaltung mit Fensterteilung/Sprossen grundsätzlich denkbar. Dass im vorliegenden Kontext und hinsichtlich der Gesamtwirkung auf eine Fensterteilung und Sprossierung verzichtet werde und man sich konsequent auf den Bautyp "Scheune" beziehe, sei aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und vertretbar (Vorakten, act. 102).