7.2.2. Als Gründe für die Bewilligung von Fenstern ohne Sprossen führte der Gemeinderat C. in der Baubewilligung vom 1. Februar 2021, S. 8, aus, dass es sich beim fraglichen Baukörper um eine ehemalige Scheune handle. Der Scheunencharakter solle so weit wie möglich erhalten und erkennbar bleiben. Aus historischer Sicht seien Fenstersprossen bei bewohnten Bauten üblich, nicht aber bei Scheunen. Dass im vorliegenden Projekt keine Fenstersprossen vorgesehen seien, entspreche dem Bautyp "Scheune".