Auch aus der Perspektive des Ortsbildschutzes spreche somit nichts gegen eine Einhaltung der Spezialbauvorschriften und der Gestaltungsrichtlinien. Abgesehen davon gehe die Annahme fehl, mit einer Befensterung ohne Sprossen werde das ursprüngliche Stadtbild gewahrt. Eine Fotographie aus den 1960er/70er-Jahren zeige, dass die betreffende Baute über Jahrzehnte Sprossenfenster aufgewiesen habe. Mit der Weglassung der Fenstersprossen werde also nicht ein vorbestehender Bautyp (Scheune) gewahrt. Vielmehr gehe der bisherige Bautyp mit sprossierter Befensterung, wie er in der gesamten Altstadt anzutreffen sei, verloren.