Nur innerhalb dieser demokratisch festgesetzten Leitplanken komme der Baubewilligungsbehörde (Gemeinderat) überhaupt noch ein Ermessensspielraum zu. Das betreffe hier etwa die Frage, wie gross die Unterteilung mit Sprossen pro Fenster sein müsse. Ganz darauf zu verzichten, liege jedoch nicht mehr im geschützten Autonomiebereich. - 16 -