stanz, dass der Bautyp "Scheune" mit dem Umbau zu einem Mehrfamilienhaus ohnehin verloren gehe. Nach der Umgestaltung der alten Scheune mit dem streitgegenständlichen Bauvorhaben werde der Bautyp "Scheune" an der Westfassade mit den vielen dort geplanten Fenstern ebenfalls nicht mehr erkennbar sein. Umso wichtiger sei es, die strengen Gestaltungsvorschriften für die Altstadtzone einzuhalten. Ein Abweichen davon sei weder vorgesehen noch zulässig.