11 Abs. 14 der Spezialbauvorschriften Altstadt C. schreibe die Erhaltung wertvoller Bäume und Pflanzen vor. Die 51-jährige Wildrebe, welche die Bauherrschaft beseitigen wolle, stelle ein besonders wertvolles Exemplar eines Baums dar. Sie biete ein Zuhause, Schutz und Nahrung für eine Vielzahl von Bienen und Vögeln. Ferner strebten Bund, Kanton und - 13 - Stadt die Förderung der Biodiversität und die Erhöhung von ökologischen Ausgleichsflächen an.