Vielfältig durchgrünte Siedlungen trügen zur Hitzeregulierung, Bio- und Bodendiversität sowie Lärmsenkung bei, womit der Durchgrünung bei der Aussenraumgestaltung ein besonders Gewicht zukomme. Mit seinem begrünten Innenhof auf der Parzelle Nr. bbb verwirkliche der Beschwerdeführer seit 45 Jahren in vorbildlicher Weise die Biodiversität. Das Tagesklima sei dort in den Sommermonaten fünf bis acht Grad Celcius kühler als im umliegenden Stadtgebiet. Sämtliche Pflanzen auf den im Teilplan Freiraumgestaltung ausgewiesenen Grünflächen seien nach dem Willen der Stimmbürger der Stadt C. geschützt und für den Gemeinderat bestehe kein Ermessensspielraum aufgrund der Gemeindeautonomie.