Ein solches Vorgehen erinnere an ein blosses "Durchwinken" des Brandschutznachweises. Offenbar sei dabei die Tragweite des Brandschutzes in einer dicht bebauten und feueranfälligen Altstadt vergessen gegangen. Es sei nicht ersichtlich, weshalb trotz Unterschreitung des Grenz- und Brandschutzabstands eine Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung einer Brandschutzmauer gemacht werde. Vor diesem Hintergrund verstosse das Bauvorhaben gegen die einschlägigen Brandschutzvorschriften und setze die angrenzende Nachbarschaft und damit auch die gesamte Altstadt einer erhöhten Brandgefahr aus.