In Anbetracht dessen, dass solche Führungen bereits existieren, würden alternative Führungen der Zu- und Abluftschächte erhebliche Mehrkosten für die Bauherrin bedeuten. Kommt hinzu, dass sich gemäss den Angaben der Abteilung für Umwelt mit einer Verlegung der Ansaugöffnung keine erhebliche Lärmreduktion als zweites Erfordernis für die wirtschaftliche Tragbarkeit von zusätzlichen Emissionsbegrenzungen erreichen lässt.