Auf die Rechtmässigkeit der Positionierung des Ansaugschachts für die Wärmepumpe an der Westfassade wird weiter unten zurückzukommen sein (siehe Erw. 4.2 nachfolgend). Es würde vor diesem Hintergrund einen formalistischen Leerlauf ohne jeden praktischen Nutzen für alle Beteiligten darstellen, unter Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und der damit geschützten Baubewilligung des Gemeinderats C. eine nochmalige öffentliche Auflage von fehlerbereinigten Fassadenplänen -7- anzuordnen, die das genaue Ausmass der Fassadenaufbrüche im Bereich der ursprünglichen Öffnungen sowie die Positionierung des Ansaugschachts für die Wärmepumpe aufzeigen.