dass die ursprünglichen Öffnungen neben den bestehenden Lüftungsschlitzen teilweise wieder aufgebrochen werden (um sie mit Glasziegeln zu versehen). Auch blieb ihm die Positionierung des Ansaugschachts für die Wärmepumpe an der Westfassade (bei einer der ursprünglichen Öffnungen) nicht verborgen. Mit anderen Worten hat er sich durch die Mangelhaftigkeit der Fassadenpläne nicht in die Irre führen lassen und deren Mangelhaftigkeit schon im vorinstanzlichen Verfahren gerügt (vgl. Vorakten, act. 29 f.). Seine Darstellung, es sei nicht erkennbar, wie das Resultat am Ende aussehen werde, trifft auf ihn selber demnach offensichtlich nicht zu.