2.3. Tatsächlich lassen die Fassadenpläne zur Giebelseite West (Nr. 01-209 und Nr. 01-229 aus dem Brandschutzdossier) nicht erkennen, dass die ursprünglichen drei Öffnungen auf Höhe der Galerie im OG an mehreren Stellen wieder aufgebrochen werden, nicht nur an jeweils einem Lüftungsschlitz pro Öffnung, der ohnehin bereits besteht (vgl. dazu das Foto in den Vorakten, act. 144, Register-Nr. 3, Schreiben der G. gmbh vom 6. Oktober 2020 ["Begründung für die Fensterausbildung ohne Sprossen", S. 2). Auch die Positionierung des Ansaugschachts für die Wärmepumpe ist aus diesen Fassadenplänen nicht ersichtlich.