18 dieser Spezialbauvorschriften Altstadt hat der Gemeinderat sodann die "Gestaltungsrichtlinien Altstadt C." vom 1. Januar 2019 erlassen, nach welchen der Gemeinderat die technische, formale und materialmässige Ausführung von Bauelementen beurteilt, denen allerdings keine unmittelbare Rechtswirkung zukommt (vgl. Art. 18 Spezialbauvorschriften Altstadt und Art. 1 Gestaltungsrichtlinien Altstadt C.).