3. 3.1. Der Beschwerdeführer macht sinngemäss geltend, er habe gestützt auf Art. 34 Abs. 3 AIG i.V.m. Art. 61 VZAE einen Anspruch auf (Wieder-) Erteilung der Niederlassungsbewilligung. Ferner stellt er sich auf den Standpunkt, die Niederlassungsbewilligung könne ihm auch gestützt auf Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG (wieder-)erteilt werden (act. 17 f.). - 10 -