Der Beschwerdeführer beantragt mit Antrag 1 seiner Beschwerde nebst der Aufhebung "der Verfügung" (richtig: des Einspracheentscheids) der Vorinstanz vom 14. September 2021, ihm sei eine Niederlassungsbewilligung – eventualiter eine Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung – zu erteilen. Das Verwaltungsgericht kann jedoch keine Bewilligungen erteilen oder verlängern. Der Antrag ist daher so zu verstehen, dass das -7-