2. Es sei die entsprechende Verfügung an die Vorinstanz zurückzuweisen, unter Anordnung, dass gemäss obenstehenden Ziff. 1.1 bis 1.4 zu entscheiden sei. 3. Es sei dem Einsprecher die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren mit dem Unterzeichnenden als Rechtsvertreter. 4. Unter o-/e-Kostenfolge zulasten des Staates zuzüglich Mehrwertsteuer. Verfahrensantrag: Es seien die Vorakten in die Beurteilung miteinzubeziehen. -6- Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.