3. Dem Einsprecher wird für das Einspracheverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und Dr. iur. Georg Gremmelspacher, Advokat, Basel, zum unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. Über die Höhe der Entschädigung entscheidet nach Rechtskraft die zuständige kantonale Behörde. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. C. Mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 14. Oktober 2021 erhob der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) "Einsprache" (richtig: Beschwerde) und stellte folgende Anträge (act. 16 ff.):