Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 30. Januar 2017 wurde der Beschwerdeführer erneut verurteilt: wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs des Ausweises sowie Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 30. Oktober 2016, zu einer Geldstrafe -4- von 40 Tagessätzen à Fr. 40.00 und einer Busse von Fr. 40.00 (MIact. 347 f.; vgl. MI-act. 418 f.).