Fr. 2'500.00 (MI-act. 124 ff.); - mit Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 12. September 2016 wegen Betrugs, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie mehrfachen unberechtigten Führens eines akademischen Grades, begangen im Zeitraum von Juni 2013 bis Mai 2014, zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen à Fr. 50.00 und einer Busse von Fr. 300.00 (MIact. 326 ff.; vgl. MI-act. 418). Mit Verfügung vom 8. Mai 2014 lehnte das BFM das Gesuch des Beschwerdeführers um erleichterte Einbürgerung ab (MI-act. 108 ff.).