- mit Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 24. September 2014 wegen mehrfacher Drohung, einfacher sowie grober Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen im Zeitraum von August 2008 bis September 2011, zu einer bedingten Geldstrafe von 154 Tagessätzen à Fr. 20.00 sowie einer Busse von Fr. 1'300.00 (MI-act. 137 ff.; vgl. MI-act. 418); - mit Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 25. November 2014 wegen mehrfachen unberechtigten Führens eines akademischen Grades, zuletzt begangen im November 2012, zu einer Busse von