Mit Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 30. November 2004 wegen mehrfacher Beschimpfung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, jeweils begangen am 5. November 2002, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Tagen (MI-act. 4); - mit Urteil des Bezirksgerichts Q. vom 12. Juni 2013 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, begangen am 8. Januar 2013, zu einer Busse von Fr. 700.00 (MI-act. 99 ff.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 4. Februar 2014 wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Drohung, mehrfacher Beschimpfung, Übertretung nach Art. 19a des Bundesgesetzes