A. Der Beschwerdeführer reiste erstmals am 30. Oktober 1999 in die Schweiz ein und ersuchte am 4. November 1999 um Asyl. Am 5. Januar 2000 lehnte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF; später Bundesamt für Migration [BFM]; heute Staatssekretariat für Migration [SEM]) das Asylgesuch ab und wies den Beschwerdeführer aus der Schweiz weg. Eine hiergegen gerichtete Beschwerde wies die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK; heute Bundesverwaltungsgericht) am 6. April 2000 ab. Ab dem 27. Juli 2001 galt der Beschwerdeführer als unkontrolliert ausgereist.