12. Zusammenfassend erweist sich die Beschwerde als unbegründet, weshalb sie abzuweisen ist. - 32 - III. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beschwerdeführerin kostenpflichtig (§ 31 Abs. 2 VPRG). Zudem hat sie der anwaltlich vertretenen Beschwerdegegnerin die Parteikosten zu ersetzen (§ 32 Abs. 2 i.V.m. § 29 VRPG).