10.3. Die vor Vorinstanz erhobene Beschwerde datiert vom 28. Februar 2018, zu welchem Zeitpunkt das "Budget 2018" bereits bekannt war. Es war zusammen mit der Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2017 veröffentlicht worden; im darin enthaltenen Investitionsplan 2017 – 2027 wurde aufgezeigt, dass für den Zeitraum 2017 – 2027 beim Wasserwerk Fr. 7'835'000.00 (Investitionen von Fr. 9'035'000.00 - Anschlussgebühren von Fr. 1'200'000.00) und bei der Abwasserbeseitigung Fr. 14'455'000.00 (Investitionen von Fr.16'855'000.00 - Anschlussgebühren von Fr. 2'400.000.00) an Nettoinvestitionen vorgesehen waren. Zudem - 31 -