8. Soweit die Beschwerdeführerin eine fehlende Hinzurechnung der zukünftigen Verzinsung des Eigenkapitals rügt (vgl. Beschwerde, S. 9 f.; Replik, S. 10), wurde dem im Rahmen der vorliegenden Beurteilung Rechnung getragen; die Verzinsung ist im Finanzplan unter der Rubrik "Nettofinanzaufwand (-) / -ertrag (+)" aufgeführt (vgl. Replik, S. 5; ferner auch Beschwerdeantwort, S. 6; siehe auch Erw. II/5.2.1, 5.2.3 und 6.2.1 ["inkl. Nettofinanzaufwand/-ertrag]).