Aus dem Dargelegten ergibt sich, dass das per 31. Dezember 2020 vorhandene Vermögen allein durch die geplanten Nettoinvestitionen aufgebraucht und zu einer Schuld wird. Der Betrieb (laufende Rechnung) wird während des Betrachtungshorizonts dagegen selbsttragend sein. Eine unerwünschte Querfinanzierung findet zudem nicht statt.