6. 6.1. Hinsichtlich der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung hielt die Vorinstanz fest, gemäss den Investitionsrechnungen 2008 – 2019 seien Anschlussgebühren von Fr. 8'852'377.00 eingenommen worden. Dem stünden Ausgaben in derselben Periode von Fr. 7'329'636.00 gegenüber. Es resultiere ein Einnahmenüberschuss von Fr. 1'522'741.00. Die Zahlen der laufenden Rechnung lägen dem Gericht ab 2011 vor. Im Zeitraum 2011 bis 2019 sei ein Ertragsüberschuss von Fr. 1'202'153.00 erzielt worden. Die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung habe per 31. Dezember 2019 ein Nettovermögen von Fr. 10'217'642.00 (richtig wohl: Fr. 13'217'642.00) ausgewiesen (angefochtener Entscheid, S. 32).