Gemäss Finanzplan 2021 – 2032 beträgt der zu erwartende Aufwandüberschuss der Betriebsrechnung (inkl. Nettofinanzaufwand/-ertrag) insgesamt Fr. 8'411'000.00 (Erw. II/5.2.1). Bliebe das Planungsziel der Betriebsrechnung unberücksichtigt, resultierte eine Schuld von noch Fr. 1'981'000.00. Ohne Korrekturen läge damit auch bei separater Betrachtung keine Verletzung des Kostendeckungsprinzips vor. Selbst unter Einbezug der in Betracht gezogenen rechnerischen Korrekturen – überschiessende Investitionserwartungen (Fr. 1'3000'000.00; Erw. II/5.2.2.2) sowie unterschätzte Anschlussgebühreneinnahmen (Fr. 1'070'000.00; Erw. II/5.2.2.3)