Die Stadt Q. geht nach einem starken Entwicklungsschub in den vergangenen Jahren von einem eher gemässigten Wachstum in der Zukunft aus. Die eingenommenen Anschlussgebühren der Jahre 2019 (Fr. 133'261.95) und 2020 (Fr. 43'610.60) deuten auf eine Bestätigung dieses Trends hin. Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass die Beschwerdegegnerin die Neuerschliessungsprojekte der 2030er Jahre (Phase II gemäss Bericht der D. AG) bereits in den 2020er Jahren umsetzen will, was zu neuen Bauvorhaben führen dürfte. Die Vorinstanz hielt deshalb nachvollziehbar fest, dass - 23 -