Aufgrund der Eigentumsverhältnisse (der Grossteil des Landes solle der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde gehören) habe es die Beschwerdegegnerin sodann in der Hand, die Bautätigkeit zu steuern. Angeblich warte man noch auf eine neue Zonenplanung (angefochtener Entscheid, S. 30).