Mit Einzonungen sei derzeit und in absehbarer Zukunft nicht zu rechnen. Die Gemeinden seien gehalten, die bestehenden Bauzonen zu verdichten. Das sei bei der Entwicklungsprognose ebenfalls zu berücksichtigen. Eine ungebremste Fortsetzung im gehabten Umfang scheine nach den jüngsten Zahlen eher nicht wahrscheinlich. Auch der mitwirkende ortskundige Fachrichter habe bestätigt, dass der Baudruck in der Region abnehme. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse (der Grossteil des Landes solle der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde gehören) habe es die Beschwerdegegnerin sodann in der Hand, die Bautätigkeit zu steuern.